| Pferdetransport |
Tiertransporte unterliegen folgenden Gesetzestexten und Bestimmungen:
Auf den Abschnitt 5 "Grenzüberschreitender Transport" der Tiertransportverordnung möchte ich gesondert hinweisen. Auch im "grenzenlosen Europa" sind nach wie vor folgende Begleitdokumente erforderlich, welche vom für den Heimatstall zuständigen Amtsveterinär auszustellen sind: ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (evtl. mehrsprachig, je nach Mitgliedsstaat, welcher bereist wird) und bei Transporten, deren Dauer mehr als 8 Stunden beträgt, ein Transportplan. Bei Reisen in Drittländer ( z. B. die Schweiz ) sind nicht nur die Veterinär-, sondern auch die Zollformalitäten des jeweiligen Durchfuhr - bzw. Einfuhrlandes zu beachten. FLUGTRANSPORTE Die Bibliothek der Tierärztlichen Hochschule Hannover gestattet freundlicherweise allen interessierten Personen den Zugang zu einer Dissertation über die Entwicklung des Flugtransportes bei Pferden. Für die Zusendung von weiterem, wissenschaftlich fundiertem Informationsmaterial an unsere Mailadresse wäre ich Ihnen dankbar ! PFERDE IN DIE USA: Antworten zu den meist gestellten Fragen zur Verbringung in die USA: Die 3 einzigen für die Einfuhr von Pferden zugelassenen Flughäfen sind: New York, Miami und Los Angeles. Jedes Pferd wird nach Ankunft in den USA getestet auf: Piroplasmose, Malleus, Dourine und infektiöse Anämie. Bei einem positiven Ergebnis auch nur eines der vorgenannten Bluttests wird das Pferd in sein Herkunftsland zurückgesandt. Es ist deshalb sinnvoller, diese Tests bereits vorab zu Hause durchzuführen. Nach Abnahme der Blutproben kommt das Pferd in die Einfuhr-Quarantäne. Deren Dauer widerum richtet sich nach der Vorlage der Resultate aus den Blutproben. Hengste und Stuten, welche jünger als 731 Tage sind, unterliegen nach Beendigung der Einfuhr-Quarantäne einer weiteren Quarantäne. Diese sogenannten CEM-Quartantäne kann bis zu 30 Tagen dauern. Für diese betreffenden Jungtiere ist eine - im Heimatstall zu nehmende - negative Tupferprobe auf C.E.M. erforderlich. Alle Pferde sind während der letzten 30 Tage vor Verladung nicht zu impfen. Vor allen Reisen ist ebenfalls generell abzuklären, welche Formalitäten, Impfungen, Tupferproben (Zuchtstuten!) unabhängig von Veterinär und Zoll, zusätzlich vom jeweiligen Turnierveranstalter, Deckhengstbetrieb, ... erwartet werden. HAUSTIERE ... ... in Drittländer mitzunehmen, wird ab Mitte 2004 (z. B. nach Schweden ) erleichtert. Zu erfragen sind die aktuellen Bestimmungen beim heimischen Veterinäramt, wie z. B. dem Staatlichen Veterinäramt München . Gerne stehe ich für Rückfragen zu den Formalitäten, bzw. für eine nervenschonende Vorausplanung zur Verfügung :-) Gute Reise ! |