Pferdetransport


Tiertransporte unterliegen folgenden Gesetzestexten und Bestimmungen:

- dem Tierschutzgesetz ( zum Download )

- der Tiertransportverordnung ( Download )

- jeder transportierte Einhufer ist zu
begleiten durch seinen Equidenpass



Auf den Abschnitt 5 "Grenzüberschreitender Transport" der

Tiertransportverordnung möchte ich gesondert hinweisen.

Auch im "grenzenlosen Europa" sind nach wie vor folgende

Begleitdokumente erforderlich, welche vom für den Heimatstall

zuständigen Amtsveterinär auszustellen sind:

ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (evtl. mehrsprachig,

je nach Mitgliedsstaat, welcher bereist wird) und bei Transporten,

deren Dauer mehr als 8 Stunden beträgt, ein Transportplan.


Bei Reisen in Drittländer ( z. B. die Schweiz ) sind nicht nur die

Veterinär-, sondern auch die Zollformalitäten des jeweiligen

Durchfuhr - bzw. Einfuhrlandes zu beachten.


FLUGTRANSPORTE

Die Bibliothek der Tierärztlichen Hochschule Hannover gestattet

freundlicherweise allen interessierten Personen den Zugang zu einer

Dissertation über die Entwicklung des Flugtransportes bei Pferden.

Für die Zusendung von weiterem, wissenschaftlich fundiertem

Informationsmaterial an unsere Mailadresse wäre ich Ihnen dankbar !


PFERDE IN DIE USA:

Antworten zu den meist gestellten Fragen zur Verbringung in die USA:

Die 3 einzigen für die Einfuhr von Pferden zugelassenen Flughäfen sind:

New York, Miami und Los Angeles.

Jedes Pferd wird nach Ankunft in den USA getestet auf:

Piroplasmose, Malleus, Dourine und infektiöse Anämie.

Bei einem positiven Ergebnis auch nur eines der vorgenannten

Bluttests wird das Pferd in sein Herkunftsland zurückgesandt.

Es ist deshalb sinnvoller, diese Tests bereits vorab zu Hause

durchzuführen. Nach Abnahme der Blutproben kommt das Pferd

in die Einfuhr-Quarantäne. Deren Dauer widerum richtet sich nach

der Vorlage der Resultate aus den Blutproben.

Hengste und Stuten, welche jünger als 731 Tage sind, unterliegen

nach Beendigung der Einfuhr-Quarantäne einer weiteren Quarantäne.

Diese sogenannten CEM-Quartantäne kann bis zu 30 Tagen dauern.

Für diese betreffenden Jungtiere ist eine - im Heimatstall zu nehmende -

negative Tupferprobe auf C.E.M. erforderlich.

Alle Pferde sind während der letzten 30 Tage vor Verladung nicht zu impfen.


Vor allen Reisen ist ebenfalls generell abzuklären, welche Formalitäten,

Impfungen, Tupferproben (Zuchtstuten!) unabhängig von Veterinär und Zoll,

zusätzlich vom jeweiligen Turnierveranstalter, Deckhengstbetrieb, ...

erwartet werden.



HAUSTIERE ...

... in Drittländer mitzunehmen, wird ab Mitte 2004 (z. B. nach Schweden )

erleichtert. Zu erfragen sind die aktuellen Bestimmungen beim heimischen

Veterinäramt, wie z. B. dem Staatlichen Veterinäramt München
.




Gerne stehe ich für Rückfragen zu den Formalitäten, bzw. für

eine nervenschonende Vorausplanung zur Verfügung :-)


Gute Reise !


Lentner GmbH Spezial-Pferdetransporte - Daglfinger Straße 42 - D-81929 München
Telefon: +49 (0)89 938155 - Fax: +49 (0)89 9305119 - eMail: info@horse-1.com
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